Industriebauten und produzierendes Gewerbe
Jeder Belastung gewachsen: DISBON-Beschichtungen für Industrieböden
Industriell oder gewerblich genutzte Bodenflächen sind härtesten Belastungen ausgesetzt. Kunstharz-Beschichtungen haben sich als Universalschutz und zur räumlichen Bodengestaltung bewährt. Je nach Anforderungskatalog, der sich von Fall zu Fall erheblich voneinander unterscheiden kann, lassen sich DISBON-Produkte exakt auf den spezifischen Bedarf einstellen.
Bedarfsorientiert formuliert
Generell können bei DISBON-Bodenbeschichtungen, die für den industriellen oder gewerblichen Einsatz bestimmt sind, bauseits geforderte Eigenschaften wie zum Beispiel allgemeine Ex-Schutz-Tauglichkeit, ESD-Eignung für den Einsatz in Produktions- und Lagerräumen oder der Schutz von Auslagen und Exponaten in Verkaufsräumen vor elektrostatischen Entladungen in die exakte Formulierung einbezogen werden.
In Einsatzbereichen, in denen gelagert, umgefüllt oder kommissioniert wird, muss das Anforderungsprofil zusätzlich die mechanischen Belastungen berücksichtigen, die durch Transportfahrzeuge entstehen.
Design darf sein
Wo Menschen arbeiten, nimmt die räumliche Umgebung Einfluss auf die Leistungsfähigkeit und -bereitschaft. Die Farbe des Bodens spielt für die Wahrnehmung der Arbeitsstätte eine wichtige Rolle. Zur Förderung der Motivation der Mitarbeiter und dauerhaft optimale Produktionsabläufe bietet DISBON Bodenbeschichtungen in zahlreichen Farben an, die sich auf das architektonische Gesamtbild des jeweiligen Innenraums nuancenreich abstimmen lassen – unabhängig davon, ob es sich im Einzelfall um eine Produktions-, Montage-, Verpackungs-, Lager- oder Wartungshalle handelt.
Aber sicher
Funktionalität schließt Attraktivität nicht aus. Bei der Formulierung anwendungsspezifischer Beschichtungen achtet DISBON darauf, dass mit dem jeweiligen Produkt auch alle Arbeitsschutzvorgaben eingehalten werden können. Rutschsicherheit zum Beispiel ist in feuchten Umgebungen ein Muss.
Letzten Endes zählt auch der Schutz von Grundwasser und Erdreich vor Einsickerungen aus industriell oder gewerblich genutzten Gebäuden zu den Pflichten jedes Anlagenbetreibers bzw. Unternehmers.