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Gebäude der Nahrungsmittel­industrie

Besondere Anforderungen gelten für Industriebauten, in denen Lebensmittel oder medizinische Bedarfsartikel hergestellt, weiterverarbeitet, verpackt und/oder gelagert werden. Die Hygienevorschriften in Deutschland zählen in diesen Anwendungsbereichen zu den strengsten weltweit. 

Um die erforderliche hygienische Unbedenklichkeit des Bodens auf Dauer zu gewährleisten, müssen über die Flächenbeschichtung hinaus auch die Dichtstoffe für Wandanschlussfugen antimikrobiell ausgestattet sein. Denn Oberflächenverkeimungen gilt es sicher auszuschließen. Gleichzeitig dürfen aber von den verwendeten bauchmischen Produkten keine Ausgasungen flüchtiger organischer Substanzen (TVOC) ausgehen, die sich auf die Mitarbeiter in der Produktion sowie die verarbeiteten Lebensmittel bzw. die medizinischen Bedarfsartikel nachteilig auswirken könnten.

Mehr als sauber

Überdies muss bei Reinigungsarbeiten sichergestellt werden, dass sämtliche Reinigungs- und Desinfektionsmittel auf die Formulierung der Bodenbeschichtung und der Dichtstoffe so präzise abgestimmt sind, dass es zu keiner Verstoffwechselung kommt. 

Mit bedarfsspezifischen DISBON Bodenbeschichtungen ist höchste Sicherheit durch Erfüllung strengster Hygienestandards garantiert.

Rutschhemmung inklusive

Laufwege in Produktionshallen der Lebensmittelindustrie müssen nicht nur sauber gehalten werden, ihre Beschichtung muss auch rutschhemmend wirken. Im Interesse der Arbeitssicherheit und der Gesundheit aller Mitarbeiter ist die Rutschhemmung der Beschichtung so zu wählen, dass Unfälle am Arbeitsplatz absehbar vermieden werden.

Dazu müssen mechanische (Abrasion durch Gabelstapler, Ameisen, Schuhwerk der Mitarbeiter), chemische (Säuren, Laugen) und thermische (extreme Kälte oder Hitze) Beständigkeit des Bodens mitsamt seiner Beschichtung gleichermaßen gegeben sein. Mit DISBON ist das der Fall.